An dieser Stelle wollen wir Ihnen mitteilen, dass wir das Tätigkeitsfeld unserer Anwaltskanzlei in den vergangenen Jahren um den aktuell sehr aktuellsten Themenbereich "Bank- und Kapitalmarktrecht" ausgeweitet haben. In den vergangenen Wochen wurden, wie Sie aus den Massenmedien erfahren haben, mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in diesem Zusammenhang publiziert, die die Rechte der Bankkunden gegenüber den Kreditinstituten deutlich stärken.
Der BGH hat mit zwei bankkundenfreundlichen Urteilen vom 14. Mai 2014 - 15. Mai 170/13 und 15. Mai 405/12 - festgestellt, dass die von vielen Kreditinstituten geforderte Verarbeitungsgebühr für Privatdarlehen nicht zulässig ist. Hierzu gehören vor allem Raten- und KfZ-Kredite sowie Kredite zur Finanzierung von Immobilien. Deshalb sollten Sie von Ihrer Hausbank prüfen und prüfen, ob Sie Bearbeitungskosten, die in der Regel zwischen 1 und 4 Prozentpunkten des Kreditbetrages betragen, von Ihrer Hausbank einfordern können.
Selbst Forderungen aus alten Kreditverträgen, die vor 2011, aber nicht vor 2005 abgeschlossen wurden, verjähren nach den geltenden Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 - II ZR 348/13 und II ZR 17/14 nicht. Haben Sie im Laufe der Jahre 2005 bis 2011 Bearbeitungsentgelte an Ihre Hausbank bezahlt, haben Sie nur bis Ende 2014 Anspruch auf Rückerstattung, da die Hausbanken noch keine Maßnahmen zur freiwilligen Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte treffen.
Bei der Geltendmachung Ihres Rückzahlungsanspruchs sind wir Ihnen behilflich. Für Sie als Kreditnehmer gibt es mehrere mögliche Ursachen, warum Sie das Ihnen von einer Hausbank gewährte Darlehen vor dem Ende der vertraglich festgelegten Frist zurückzuzahlen wünschen. Ihre Hausbank hat in diesem Falle in der Regelfall Anspruch auf eine von der Hausbank zu zahlende Frührückzahlungsgebühr.
Häufig sind diese Kalkulationen falsch und verursachen übermäßige Ansprüche der Kreditinstitute gegen ihre Kundschaft. Wenn eine Überbelastung gefunden wird, helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Rechts auf Nachrechnung und Rückerstattung einer bereits erfolgten Unterdeckung. Sie muss Ihnen vor allem klarmachen, dass Sie den geschlossenen Kreditvertrag innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen kündigen können.
80% der von der Kommission geprüften Kreditverträge, die im Jahr 2002 ff. zustande gekommen sind, enthalten falsche Kündigungsanweisungen, da der Verweis auf den Anfang der Kündigungsfrist nicht mit den Erfordernissen der ständigen Gerichtsbarkeit übereinstimmt. Haben Sie 2002 und später einen Kreditvertrag mit dem so genannten "Widerrufsjoker" unterzeichnet, können Sie Ihr Darlehen unter Umständen mit einem neuen - billigeren - Darlehen kündigen und Ihre Zinslast reduzieren - ohne dass eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe entsteht.
Wenn Sie ein Darlehen bereits frühzeitig getilgt und eine Vorauszahlungsstrafe dafür gezahlt haben, können Sie es möglicherweise wieder einfordern. Indem Sie einen Darlehensvertrag effektiv widerrufen, können Sie danach viel Kosten einsparen. Dies hat zur Folge, dass Sie der Hausbank den vollen Betrag des gewährten Darlehens zurückzuzahlen haben. Daher ist es sehr unerlässlich, dass Sie entweder eine Folgefinanzierung suchen oder das Darlehen aus eigenen Ressourcen ersetzen können.
Im Gegenzug muss Ihnen die Hausbank als Kreditgeber alle bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurückerstatten. Bei der Geltendmachung Ihres Rückstellungsanspruchs sind wir Ihnen behilflich. Immer wieder kommt es vor, dass Kreditinstitute die von Ihnen als Bankkunden während der Dauer eines Kreditvertrages zu entrichtenden Zinszahlungen fälschlicherweise berechnen: In manchen Fällen werden zu hohe oder zu lange Zinssätze erhoben.
Kreditinstitute haben keinen Anspruch auf diese fälschlicherweise ermittelten Verzugszinsen. Daher sollte die Berechnung der Zinskosten in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Berechnung der von Ihnen bezahlten Verzugszinsen nicht korrekt sein könnte, helfen wir Ihnen bei der Neuverzinsung und der Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückerstattung etwaiger Überzahlungen. Anhand dieser Angaben wollen wir Sie ermutigen, sich mit den Verträgen, die Sie möglicherweise mit Ihrer Hausbank geschlossen haben, auseinanderzusetzen.
Wenn du feststellst, dass du möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung von deiner Hausbank hast, zögere nicht, uns zu kontaktieren.
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