Schuldenfrei werden

Werden Sie schuldenfrei.

Der unerwartete Transfer könnte die Stadt auf einen Schlag schuldenfrei machen. In nur zwei Schritten schuldenfrei. So werden Debitoren in England nach einem Jahr wieder schuldenfrei.

Mit der Zahlungsunfähigkeit von Boris Becker haben wir unseren Fokus auf das britische Konkursrecht noch einmal verstärkt. Hier ist es möglich, bei privaten Insolvenzen bereits nach einem Jahr wieder schuldenfrei zu sein. Obwohl auch das Konkursverfahren in Deutschland erheblich vereinfacht wurde, ist die Möglichkeiten zur Erlangung eines kurzen Verfahrens noch mit erheblichen, auch finanziellen Hindernissen behaftet.

Aber auch der Prozess Becker stellt die Hindernisse des englischen Konkursrechts dar, denn offenbar ist sein Prozess noch nicht abgeschlossen, da es nun mehr als ein Jahr gedauert hat. Im Auftrag des verantwortlichen Konkursleiters wurde das Insolvenzverfahren zunächst bis Ende Juni ausgedehnt. Damit er nach einem Jahr wirklich schuldenfrei ist, muss der Debitor im Kern zwei Punkte erfüllen:

Bestehen im britischen Konkursrecht Unstimmigkeiten, z.B. weil der Insolvenzschuldner nicht mitwirkt oder gar Vermögenswerte verbirgt, besteht die Gefahr schwerer Sanktionen und das Vorgehen kann erheblich ausweitet werden. In der Regel vergehen bei dem eigentlichen Konkursverfahren in England in der Regel 12 Monaten bis zur abschließenden Gewährung der Rückstandsentschädigung. Außerdem wird errechnet, ob der Debitor monatlich zahlt.

Im Gegensatz zu Deutschland werden in England keine Anlagetabellen verwendet, sondern es wird anhand des eigenen Einkommens und der vertretbaren Aufwendungen festgestellt, ob eine Überschuldung vorliegt. Dies ist von der Tilgung der Restschuld abhängig und setzt sich daher auch nach der Gewährung der Tilgung der Restschuld fort. Dies ist heute jedoch viel komplizierter geworden als noch vor wenigen Jahren.

Das ist für Boris Becker kein Thema, denn er ist "resident", da sein Wohnort nachweislich in England liegt. Für Insolvenzverwalter ist es nicht leicht, seinen Wohnort nach England zu verlagern, insbesondere nicht für insolvenzbegeisterte Touristen. Wenn sich herausstellt, dass der Zahlungspflichtige seinen Wohnort nur artifiziell nach England verlegt hat, öffnen britische Zahlungsrichter das Insolvenzverfahren nicht.

Die deutschen Kreditgeber stehen einem solchen Vorgehen sowieso kritisch gegenüber und beauftragt die Ermittlungsbehörden mit dem Nachweis, dass der Debitor nicht in England ansässig ist. Doch auch im Falle einer juristischen britischen Zahlungsunfähigkeit kommt es oft vor, dass ein deutsches Gericht die britische Befreiung von Restschuld nicht erkennt, nachdem das britische Konkursverfahren abgeschlossen ist und viel Zeit vergangen ist.

In einem solchen Falle hat das Kölner Landesgericht eine sehr klare Stellungnahme abgegeben: Die Angeklagte hatte im konkreten Rechtsstreit eine Londoner Ferienwohnung mit vier weiteren Bundesbürgern aufgeteilt. Auch in London blieben die Mitbewohnerinnen, um das britische Konkursverfahren zu absolvieren. Als " Nest der Insolvenz " bezeichnete das LG Köln die Wohngemeinde und sah es als bewiesen an, dass der Debitor das Recht missbraucht hatte, seinen Wohnort unter Nutzung des " veranstalteten Insolventstourismus " nach England zu verlegen, um berechtigte Gläubigeransprüche unter falschen Vorwänden zu umgehen.

Die in England gewährte Entlastung von Restschuld wurde daher in Deutschland nicht anerkannt. Solange die englische Bundesregierung ihren Rücktritt nicht gibt, voraussichtlich nicht vor dem Monat Mai 2019, ist ein Schuldenerlass in England ohne weiteres möglich. Es wurde festgestellt, dass EU-Verträge und -Vorschriften für das betreffende Gastland nicht mehr gelten und dass die Befreiung von Restschuld in England daher nicht mehr eine automatisierte Schuldentilgung in der ganzen EU sein wird.

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