Vor allem junge Menschen fallen zunehmend in die Schuldenfalle. Die Hauptursache für die Verschuldung ist oft eine unangemessene Entscheidung von jungen Menschen unter 25 Jahren, zu konsumieren. Der Verschuldungsanteil bei den Mobilfunkbetreibern beträgt 20 vH. Vielmehr wächst die Überverschuldung der jungen Menschen. Mit zunehmendem Lebensalter wächst ihr Prozentsatz an der Überverschuldungsquote.
Bei den über 65-Jährigen liegen die Verpflichtungen gegenüber der Hausbank bei rund 75 Prozentpunkten, bei den 25-Jährigen bei nur 20 Prozentpunkten. Die Altersgruppe der 25- bis 65-Jährigen beträgt hier 3,7 vH. Bei den unter 25-Jährigen ist die Verschuldung dagegen mit 19,5 Prozentpunkten deutlich höher. Darüber hinaus sind oft auch Aufwendungen für Lastschriftrückläufer, Mahnwesen und Zahlungsverzugszinsen bei der Hausbank oder für ausstehende Zahlungen mit der Überdeckung verbunden.
Menschen fallen oft in die Schuldenfalle, wenn sich ihre Lebensumstände unerwartet ändern. Eine häufige Ursache ist der Arbeitsausfall. Doch auch eine Trennungs- oder Ehescheidung wird oft als Ursache für die Überverschuldung genannt. Meistens können die Betreffenden ihre Darlehen nicht mehr regelmässig auszahlen. Hierzu gehören nicht nur Raten- oder Immobiliendarlehen, sondern auch Darlehensverträge mit Versandhändlern, Null-Prozent-Finanzierungen mit Warenhäusern oder Überziehungen von Kontokorrentkrediten und Krediten.
Der Marktanteil dieser Rubrik ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und liegt nun zum ersten Mal auf dem zweiten Rang. Wer ein zu niedriges Gehalt hat, gerät sehr oft in die Schuldenfalle. Die kleinsten Veränderungen in der Lebensumstände können zu Überschuldungen und Überschuldungen mit sich bringen.
Der Weg aus der Verschuldung ist heute nicht mehr so schwierig wie vor einigen Jahren. Jeder, der heute übermäßig verschuldet ist, kann am privaten Insolvenzverfahren teilhaben und ist nach spätestens sechs Jahren schwulungsfrei. Hier finden Sie heraus, wie Sie der Schuldenfalle schrittweise entgehen können. Ein Weg, um Ihre Forderungen so schnell wie möglich zu tilgen, ist der willentliche Schuldner.
Kreditvereinbarungen, Mahnungen, Fakturen und alle anderen Dokumente müssen auf dem Markt liegen. Eine lizenzierte Schuldenberaterin (zu erreichen unter: www.schuldendirekthilfe.de) hilft den Betreffenden dann, einen aussergerichtlichen Vergleich mit den Kreditgebern zu erzielen. Während der Konsultation wird ein Verschuldungsplan aufgestellt. In der Schuldenplanung wird angegeben, wie hoch die Verschuldung ist. Es sollte auch klargestellt werden, ob für die Schuldenregulierung Mittel aus anderen Mitteln zur Verfugung stehen.
Realisierbare Vermögenswerte wie ein Fahrzeug müssen veräußert werden. Wenn es weder ein Pfändungsrecht noch ein realisierbares Kapital gibt, wird in der Praxis in der Praxis keine aussergerichtliche Beilegung erreicht und die Angelegenheit vor Gericht gebracht. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Beilegung, muss der Sachverhalt vor dem Gerichtshof geklärt werden. Hält das Bundesgericht einen eventuellen erfolgreichen Abschluss des Schuldenplans nach seiner Erstellung für möglich, wird eine Durchsetzung angestrebt.
Lässt sich auch hier keine Vereinbarung treffen, muss ein Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder ein Trustee einschreiten. Dies trifft mindestens so lange zu, wie der Debitor seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Wenn man in dieser Zeit in Übereinstimmung mit dem Gesetz gehandelt hat, wird die Schuld erlassen. In der privaten Insolvenz sind sechs Jahre Entschuldungszeit enthalten. Während dieser Zeit müssen die Debitoren auf vieles verzichtet und ihre Forderungen optimal begleichen.
Eine Schuldenberaterin bzw. ein Schuldnerberater begleitet die Betroffenen bei der Gestaltung einer privaten Insolvenz und trägt dazu bei, den Verschuldungsberg im Auge zu haben.
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