Hallo, die folgenden Fragen: Wenn jemand durch eine Vererbung (Wohnungsbaudarlehen) zum Garanten wird, kann er dann (mit Zustimmung der Gläubigerbank) das Darlehen vom Zahlungspflichtigen nehmen, d.h. in ein persönliches Darlehen verwandeln? Wäre es dann möglich, dass der (jetzt ehemalige) Sicherungsgeber nach einer zu bestimmenden Zeit vom Sicherungsnehmer Bezahlung verlangt? 1.: Der Sicherungsgeber ist nur als Sicherungsgeber an dem Darlehensvertrag beteiligt. der Sicherungsgeber ist nur als Sicherungsgeber tätig.
Natürlich kann er das Darlehen nicht ohne die Einwilligung der Person annehmen, für die er der Bürge ist. Sie können mit seiner Einwilligung die Bank fragen. Aber dann hat sie einen Garanten weniger. Man verwandelt ein Hypothekendarlehen nicht in ein Privatdarlehen. Wenn Sie nicht ihr bestes Kunden sind, wird die Bank sicherlich nicht auf ihre Hypothek verzichtet. bis max. 1: natürlich!
Die Schuldnerin wird sich nur gegen einen Teilverzicht und natürlich mit einem Kreditvertrag für den nicht verzichteten Teil einigen. Die Schuldnerin wäre getäuscht worden, wenn ihm etwas aufgezwungen worden wäre oder er zu so etwas veranlasst worden wäre und der frühere Garant dann die Auszahlung des getilgten Kredits verlangt hätte.
Hallo, die folgenden Fragen: Wenn jemand durch eine Vererbung (Wohnungsbaudarlehen) zum Garanten wird, kann er dann (mit Zustimmung der Gläubigerbank) das Darlehen vom Zahlungspflichtigen nehmen, d.h. in ein persönliches Darlehen verwandeln? Wäre es dann möglich, dass der (jetzt ehemalige) Sicherungsgeber nach einer zu bestimmenden Zeit vom Sicherungsnehmer Bezahlung verlangt? 1.: Der Sicherungsgeber ist nur als Sicherungsgeber an dem Darlehensvertrag beteiligt. der Sicherungsgeber ist nur als Sicherungsgeber tätig.
Natürlich kann er das Darlehen nicht ohne die Einwilligung der Person annehmen, für die er der Bürge ist. Sie können mit seiner Einwilligung die Bank fragen. Aber dann hat sie einen Garanten weniger. Man verwandelt ein Hypothekendarlehen nicht in ein Privatdarlehen. Wenn Sie nicht ihr bestes Kunden sind, wird die Bank sicherlich nicht auf ihre Hypothek verzichtet. bis max. 1: natürlich!
Die Schuldnerin wird sich nur gegen einen Teilverzicht und natürlich mit einem Kreditvertrag für den nicht verzichteten Teil einigen. Die Schuldnerin wäre getäuscht worden, wenn ihm etwas aufgezwungen worden wäre oder er zu so etwas veranlasst worden wäre und der frühere Garant dann die Auszahlung des getilgten Kredits verlangt hätte.
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