Es kann sich z. B. um einmalige Zahlungen oder ein rückzahlbares Darlehn in Hoehe von 38.000 EUR handeln, wie im Falle der Tyroler Neubausubvention. Förderungen und Kredite sowie die Höchstbeträge richten sich oft nach der Größe der Wohnung oder des Hauses. Zum Beispiel vergibt die Österreichische Eigenheimfinanzierung ein staatliches Kreditvolumen von 365 EUR pro qm tatsächlich nutzbarer Fläche mit einer Höchstgrenze von 150 qm.
Darüber hinaus unterliegen die unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen unterschiedlichen Einschränkungen, die je nach Leistungsfähigkeit und Land unterschiedlich sind. Wie kann ich eine Finanzierung beantragen und welche Dokumente brauche ich? Darüber hinaus können zusätzliche Dokumente wie Energieausweise oder Finanzpläne erforderlich sein. Dies hängt von der Finanzierungsart ab. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die vielfältigen Unterstützungsinstrumente der Länder, vor allem in die Finanzierung des Baus eines eigenen Hauses für Einzelpersonen.
Sie können in der Landeshauptstadt unter anderem einen Eigenkapitalersatzdarlehen in Gestalt eines 1-prozentigen Staatsdarlehens beantragen, einen Dachboden für Ihren eigenen Bedarf bauen oder erweitern oder beim Kauf einer subventionierten Immobilie eine bestehende Subventionierung übernehmen. Voraussetzungen sind jedoch die Förderfähigkeit und ein vorhandener akuter Wohnungsbedarf. Folgende Nettoeinkommensschwellen gibt es für 2018 zur Wohnkonstruktion::
Die Finanzierung erfolgt in Form eines Kredits, der 365 EUR pro qm Wohnnutzfläche des subventionierten Objektes nicht übersteigt, höchstens 150 qm werden geförder. Das Zinsniveau steigt alle fünf Jahre von zunächst 0,5 Prozentpunkten im ersten Semester auf 3 Prozentpunkte im ersten Semester für die vergangenen fünf Jahre. Auf der Grundlage eines 100-Punkte-Indexes wird mehr Geld bewilligt, je energiesparender das Gebäude ist oder wird.
Pro Messpunkt werden 300 EUR gewährt, so dass höchstens EUR 300.000 an Fördermitteln beantragt werden können. Von Interesse ist die Promotion eines eigenen Hauses im Passivbau. Sie beläuft sich auf 40.000 EUR, hat eine Laufzeit von 27,5 Jahren und wird rückwirkend mit einem Prozentpunkt pro Jahr zinstragen. Der Kredit wird sich bei Installation einer Photovoltaik-Anlage um weitere 6.000 EUR und in einer denkmalgeschützten Innenstadt um weitere 6.000 EUR erhöhen.
Wird die obere Grenze um bis zu 10 Prozentpunkte überschritten, wird die Produktion um 20 Prozentpunkte reduziert; wird die obere Grenze um bis zu 20 Prozentpunkte überschritten, wird die Produktion um die Hälfte reduziert. Die oberösterreichischen Wohnungsbauförderung umfasst neben dem Bau von Mietobjekten und der Spende eines Fördergrundstücks einschließlich der Abtretung der Subvention vor allem auch solche für die Renovierung und den Neu- und Umbau eines eigenen Hauses.
Die Fördermittel erstrecken sich von Krediten und Zinszuschüssen bis hin zu einer einzigartigen, nicht rückzahlungspflichtigen Zinssubvention von 6 Prozentpunkten eines subventionierten Hypothekarkredits. Mit zunehmender Energieeffizienz des Hauses steigt der Basisbetrag des vergebenen Darlehens: Neben diesen Summen werden auch Erhöhungen bewilligt, z.B. 12.000 EUR Unterstützungsbasis für jedes einzelne Jahr oder weitere 3000 EUR für den barrierefreien Bau des Hauses.
Auch in Oberösterreich gibt es wie in allen Ländern Einkommensgrenzen: Das Einkommen der Haushalte errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der einkommensabhängigen Ausgaben und der Einkommensteuer, d.h. in etwa gleich dem Jahresüberschusse. Übrigens: Die Subventionen werden um 25 bzw. 50 bzw. 75 Prozentpunkte gekürzt, wenn die Einkommensschwellen um nicht mehr als 10, 20 bzw. 30 Prozentpunkte durchbrochen werden.
Der Wohnungszuschuss des Burgenlandes ist abhängig von der Größe der nutzbaren Fläche und beläuft sich bei Neubauprojekten auf max. 40,00 EUR. Darüber hinaus legt das Land ein Nettoeinkommen zur Abdeckung der Kredite fest. Das sind 747 EUR pro Kopf und Tag bis zu einem Betrag von 1.240 EUR pro Kopf und Tag für vier aufwärts.
Der Wohnungszuschuss in der Stmk. umfasst unter anderem Zuschüsse für den Bau von Eigenheimen, mehrgeschossigen Wohnungen oder verschiedenen Sanierungsarten. Für Einzelhaushalte werden EUR 11.000,-, für Doppelhaushalte EUR 10.500,- und für junge Familien EUR 11.000,- berechnet. Jeder weitere Mensch erhält 500 EUR mehr. Werden diese Grenzwerte um je 900 EUR überschritten, wird der Zuschuss um je 20 % gekürzt.
Darüber hinaus werden junge Familien bei der Haushaltsgründung mit Zinsvergütungen auf ein Bankkredit von fünf Prozentpunkten mit einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren unterstützt. Für die Wohnförderung von selbst genutztem Wohnen sind unter anderem die Nutzflächen und die Energie-Effizienz des Hauses ausschlaggebend. Als Obergrenze für die Beantragung der Unterstützung gilt folgendes Netto-Familieneinkommen: Es gibt auch andere Unterstützungsprämien, z.B. für junge Familien in der Größenordnung von EUR 10000, EUR10000 für behindertengerechte Bauvorhaben, Standortboni (Infrastruktur, Nachbarschaftsnähe, Freizeitanlagen etc.) in der Größenordnung von EUR5000 sowie eine Unterstützung von EUR 50 pro Flächenquant.
Für den Neubauten wird als Grundtarif ein Einmalzuschuss von 280 EUR pro qm für den Baukörper gezahlt. Der Fördersatz wird von 150 qm nutzbarer Fläche gesenkt, von 216 qm ist keine Fördersumme möglich. Für ein gefördertes Wohngebäude muss die erlaubte Nutzungsfläche zwischen 30 und 150 qm pro Appartement sein. Zusätzlich zum akuten Wohnungsbedarf dürfen die folgenden Einkünfte die folgenden Grenzen nicht überschreiten.
Die Wohnungsbauförderung in Vorarlberg fördert den privaten Neubau mit Summen zwischen 300 und 800 EUR pro qm nutzbarer Fläche. Dabei handelt es sich um ein 35-jähriges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,75 vH. Der zu berücksichtigende Einkommensrahmen bezieht sich immer auf ein Zwöllchen des Jahresnettoeinkommens: Für Kinder unter 18 Jahren werden Arbeits- oder Folgeeinkünfte, AMS-Tagesgeld und Betreuungsgeld bis zu einem Monatsbetrag von 800 EUR nicht mitberücksichtigt.
Darüber hinaus gibt es weitere Aufschläge wie z.B. Kinderprämie, Einkommensprämie, barrierefreies Bauen oder einen Stromsparprämien. Sie können sich von uns kostenfrei und sachlich betreuen zu Top-Konditionen und nach Ihren Wünschen finanzieren und profitieren dabei von einer auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenen Finanzierung.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum